Lagerteilnahmebedingungen

Einleitung

Wir freuen uns sehr, dass dein Kind mit uns ein unvergessliches Pfadilager erleben möchte oder dass du uns besuchen möchtest. Um die Anmeldung geltend zu machen oder die Erlaubnis zu erhalten, uns zu besuchen, ist es notwendig, dass du die Lagerteilnahmebedingungen (nachfolgend LTB genannt) akzeptierst.
Bei Fragen kannst du dich gerne an die Lagerleitung oder die Abteilungsleitung wenden.

Geltungsbereich

Die Lagerteilnahmebedingungen gelten für:

  • Teilnehmende aller Pfadilager der Pfadi Meggen
  • Besuchende aller Pfadilager der Pfadi Meggen

Anmeldeformular

  • Alle teilnehmenden Personen müssen ein Anmeldeformular ausfüllen. Besuchende sind ausgenommen.
  • Die Angaben auf dem Anmeldeformular müssen der Wahrheit entsprechen.
  • Angaben auf dem Anmeldeformular, welche sich geändert haben, sind unverzüglich der Lagerleitung oder der Abteilungsleitung zu melden.

Versicherung und Haftung

  • Die teilnehmende oder besuchende Person ist durch die Pfadi Meggen nicht gegen Unfall und Krankheit versichert. Sie ist für die nötigen Versicherungen selbst verantwortlich.
  • Die Pfadi Meggen übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene und gestohlene Gegenstände.
  • Die Pfadi Meggen lehnt jede Haftung ab.

Erreichbarkeit der gesetzlichen Vertretung

Die gesetzliche Vertretung, die auf dem Anmeldeformular als Notfallkontakt angegeben wurde, muss jederzeit telefonisch erreichbar sein.

Wenn die Lagerleitung die teilnehmenden Person aus dem Lager ausschliesst, muss die gesetzliche Vertretung spätestens nach 12 Stunden eine Abholung durchführen.

Ausschluss aus dem Lager

Ein allfälliger Ausschluss einer teilnehmenden Person aus dem Lager kann z. B. aufgrund von Krankheit, Regelverstößen oder nicht verantwortbarem Verhalten erfolgen.

Medizinisches

Notfall

Wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „ja“ stimmst, bestätigst du, dass die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall der teilnehmenden Person Medikamente verabreichen darf.

Als Notfall können folgende Ereignisse gelten:

  • Kopfschmerzen
  • kleine Verbrennungen
  • Fieber
  • weitere ähnliche Ereignisse

Als Medikamente gelten zum Beispiel:

  • Dafalgan
  • Ibuprufen
  • Voltaren
  • weitere ähnliche Mittel

Die gesetzliche Vertretung wird wenn möglich vor der Medikamentenabgabe informiert, ansonsten zum nächst möglichen Zeitpunkt.


Wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „nein“ stimmst, darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall trotzdem „nicht Medikamente“ verabreichen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Globuli
  • homöopathische Präparate (z.B für Verstauchungen)
  • Hausmittel
  • weitere ähnliche „nicht Medikamente“
äusserster Notfall

Das Leitungsteam kann die nötigen Schritte für eine medizinische Behandlung, im äussersten Notfall (Arzt- oder Krankenhausbesuch), ohne vorherige weitere Benachrichtigung der gesetzlichen Vertretung, veranlassen, auch wenn du bei „Darf die Lagerleitung oder der Lagerarzt im Notfall Medikamente verabreichen?“ mit „nein“ gestimmt hast.

Änderung der LTB

Die Pfadi Meggen behält es sich vor, jederzeit die LTB zu ändern.

Hast du eine Frage?

Bei allen Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die Lagerleitung oder die Abteilungsleitung wenden.


Version der LTB: 1.4.0
Gültig ab Montag, 9. September 2024
Ersetzt die Version 1.3.0 vom Montag, 4. März 2024